Service AGB für den digitalen Kassenzettel

Jeder Supercard Teilnehmer kann nach Login mit seiner SCID von der Dienstleistung des digitalen Kassenzettels profitieren.

Der digitale Kassenzettel wird im Kundenkonto für jeden Einkauf in den Coop Supermärkten, Coop City, JUMBO, den Coop Restaurants und weiteren Verkaufsstellen, welche auf www.supercard/digitaler-kassenzettel aufgeführt sind, hinterlegt.

Alle Supercard ID-Inhaber, welche den digitalen Kassenzettel nutzen, können über die Einstellungen in ihrem Supercard Konto wählen, ob sie an der Kasse weiterhin Kassenzettel in Papierform erhalten oder auf diese verzichten möchten. Bei einem Verzicht erhält der Teilnehmer in den aufgeführten Verkaufsstellen keinen Kassenzettel mehr ausgedruckt, es sei denn er wünscht dies explizit an der Kasse.

Für jeden Einkauf wird ein digitaler Kassenzettel als PDF im Kundenkonto hinterlegt. Alle Teilnehmer können ihre digitalen Kassenzettel und Garantiescheine jederzeit in ihrem Kundenkonto einsehen. Coop archiviert die digitalen Kassenzettel für ein gutes Jahr und die Garantiescheine bis zum Ablauf der Garantie.

Die Nutzung des digitalen Kassenzettels entbindet den Teilnehmer nicht davon, Kassenzettel selbst aufzubewahren.

Möchte der Teilnehmer den Kassenzettel als Beleg gegenüber Dritten verwenden, so ist dieser in Papierform an der Kasse zu beziehen. Der digitale Kassenzettel berechtigt für sich alleine nicht zum Vorsteuerabzug.

Coop haftet weder für die Zustellung noch für die Richtigkeit der digitalen Kassenzettel. Bei Abweichungen gehen die Belege der Coop Genossenschaft den Angaben auf den elektronischen Kassenzetteln vor.

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