Überarbeitung der Supercard AGB (gültig ab 29.2.2024)

Das Supercard Programm erweitert kontinuierlich seine Services und Leistungen, um den Bedürfnissen aller Mitglieder gerecht zu werden. Daher haben wir die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) überarbeitet. Am 29. Februar 2024 treten die neuen AGB zum Supercard Programm in Kraft. 

Was sind die wichtigsten Änderungen?

  • Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Supercard werden um den neuen Service Supercard Pay ergänzt.
  • Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Supercard werden an die Datenschutzerklärung von Coop angeglichen und präzisiert. 
  • Diverse kleinere Anpassungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen zu Supercard

Gültig ab 29.2.2024

1. Supercard Programm

Das Supercard Programm von Coop ist das Bonusprogramm für Sie als treue Kundin oder treuer Kunde der Coop Genossenschaft. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Supercard Programm gegenüber der Coop Genossenschaft, Thiersteinerallee 12, 4053 Basel (Coop). Wenn Sie sich zum Supercard Programm anmelden, akzeptieren Sie diese AGB.

Wie können Sie vom Supercard Programm profitieren?
Das Supercard Programm informiert Sie über die Angebote von Coop und den Vertragspartnern von Coop sowie über die Angebote der Unternehmen der Coop Gruppe. Zusätzlich profitieren Sie von speziellen Angeboten und Dienstleistungen wie Superpunkten oder digitalen Anwendungen.

Womit erklären Sie sich einverstanden?
Mit dem Akzeptieren dieser AGB sind Sie damit einverstanden, dass:

  • Ihre Personendaten innerhalb der Coop Gruppe für eine personenbezogene Analyse genutzt werden und ein Kundenprofil angelegt wird. Dieses Profil erstellt Coop aus Daten Ihrer Einkäufe und genutzten Services innerhalb der Coop Gruppe (online und offline; siehe im Einzelnen Ziff. 10.1 und 10.2);
  • Ihr Nutzerverhalten auf den digitalen Kanälen der Coop Gruppe erfasst und für Werbezwecke genutzt werden kann;
  • Sie massgeschneiderte Werbung für Produkte und Angebote der Coop Gruppe erhalten können (siehe im Einzelnen Ziff.10.3);

Was geschieht bei Anpassungen der AGB und damit verknüpften Dokumenten?
Die Coop Gruppe kann die vorliegenden AGB sowie damit verknüpfte Dokumente wie die Datenschutzerklärung von Coop und/oder die Liste der Vertragspartner des Supercard Programms bei Bedarf anpassen. Sie informieren sich in regelmässigen Abständen selbst über diese Veränderungen. Änderungen der AGB werden entsprechend publiziert (siehe im Einzelnen Ziff. 12). 

2. Supercard Karte (Supercard)

Sie erhalten eine Supercard mit Ihrem Namen, der Supercard Nummer sowie dem Supercard Code. Pro Teilnehmer:in vergibt Coop nur eine Supercard Nummer.

In welcher Form gibt es die Supercard?
Sie können die Supercard als Karte, Schlüsselanhänger oder App benutzen. Mit der Bezeichnung «Supercard» sind immer alle drei Formen gemeint. 

Sie müssen immer die Original-Supercard von Coop verwenden. Es ist nicht gestattet, digitale Formen der Supercard zu verwenden, welche nicht von Coop oder einer ihrer Auftragnehmer oder einem Vertragspartner des Supercard Programms stammen.

Was dürfen Sie mit der Supercard nicht machen?
Sie können mehrere Karten besitzen. Sie können aber nicht mehrere Karten mit verschiedenen Nummern besitzen. In diesem Fall kann Coop sämtliche Superpunkte auf die zuletzt ausgestellte Supercard übertragen und die anderen Karten sperren oder einziehen. Niemand darf die Karte oder den Karten-Code kopieren oder vervielfältigen. Coop kann solche Karten oder Codes einziehen und vernichten. 

Wem gehört die Supercard?
Die Supercard steht im Eigentum von Coop. Coop kann die Supercard jederzeit und ohne Gründe sperren oder einziehen. 

3. Supercard Konto und Supercard Login

Die Supercard Nummer ist mit Ihrem Supercard Konto verbunden. Sie können sich über www.supercard.ch oder via App einloggen. 

Was finden Sie auf dem Konto?
Auf dem Konto finden Sie Informationen und Verwaltung über die Nutzer:in, eine Übersicht der gesammelten Punkte sowie einen Zugang zu den Supercard Zusatzdienstleistungen (Ziff. 8).

Wie funktioniert das Login? 
Das Login besteht aus einer E-Mail-Adresse sowie einem Passwort. Sie verpflichten sich den Zugriff auf das Konto zu schützen und das Passwort nicht weiterzugeben oder Dritten zugänglich zu machen.

Womit müssen Sie vorsichtig sein?
Sie nehmen hiermit zur Kenntnis, dass wenn jemand Zugriff auf das Supercard Konto hat (Login-Daten), diese Person Superpunkte abbuchen und Daten abfragen oder ändern kann. 

Andere Personen können mit der Supercard das Gleiche machen wie Sie. Die andere Person kann ausserdem Informationen über Ihre gesammelten Daten erhalten. Das Gleiche gilt für Ihre Zustimmung zur Verwendung ihrer Supercard Karte als Zusatzfunktion für eine Kreditkarte einer anderen Person.

4. Teilnahme, Austritt und Ausschluss

4.1.  Allgemeine Teilnahme, Austritt und Ausschlussbedingungen

Wer kann teilnehmen?
Am Supercard Programm können urteilsfähige natürliche Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in der Schweiz teilnehmen.

Welche Personendaten sind nötig?
Coop stellt die Supercard auf Ihren amtlichen Personennamen und die aktuelle behördlich gemeldete Wohnsitzadresse aus. Wenn sich Ihre Daten ändern, müssen Sie diese unter www.supercard.ch oder via Kundendienst anpassen. Sie dürfen keine Fantasienamen oder Pseudonyme verwenden. Die angegebene E-Mail-Adresse muss gültig sein und Sie müssen uneingeschränkten Zugriff darauf haben und über das Verwendungsrecht verfügen. 

Wie können Sie austreten (kündigen)?
Sie können jederzeit mittels Schreiben an den Kundendienst kündigen. Dabei müssen Sie eine Kündigungsfrist von einem Monat einhalten. 

Wen kann Coop ausschliessen?
Coop kann Sie ausschliessen, wenn Sie Ihre Supercard länger als zwölf Monate nicht einsetzen. Coop kann Sie ausserdem bei Missbrauch oder Verstoss gegen die AGB jederzeit vom Programm ausschliessen.

4.2. Sammelgemeinschaften: Teilnahme, Austritt und Ausschlussbedingungen

Was ist eine Sammelgemeinschaft?
Ein:e Supercard Inhaber:in (Inhaber:in der Sammelgemeinschaft) kann bis zu vier Personen (Sammelpartner:innen) einladen und damit eine Sammelgemeinschaft bilden. Die Sammelpartner:innen erhalten eine persönliche Karte sowie einen Login auf www.supercard.ch

Wie bilden Sie eine Sammelgemeinschaft?
Nur Inhaber:innen der Sammelgemeinschaft können Sammelpartner:innen einladen. Sammelpartner:innen können keine weiteren Sammelpartner:innen einladen. 

Das Zusammenlegen von mehreren bestehenden Konten ist nicht möglich. Falls bestehende Teilnehmer:innen einer Sammelgemeinschaft beitreten wollen, müssen sie zuerst ihre eigene Karte kündigen. 

Wer kann bei einer Sammelgemeinschaft von den Punkten profitieren?
Die Teilnehmer:innen sammeln die Punkte auf einem gemeinsamen Konto. Diese Punkte stehen allen Teilnehmer:innen zur Verfügung. 

Wer kann die Sammelgemeinschaft verlassen?
Sammelpartner:innen können die Sammelgemeinschaft jederzeit verlassen. Sie erhalten dann ihr eigenes Supercard Konto und können nicht mehr auf die gesammelten Superpunkte der Sammelgemeinschaft zugreifen. Die gesammelten Punkte der Sammelgemeinschaft bleiben im Besitz der Sammelgemeinschaft. 

Inhaber:innen der Sammelgemeinschaft können Sammelpartner:innen jederzeit aus der Sammelgemeinschaft entfernen. Entfernte Sammelpartner:innen erhalten dann ihr eigenes Supercard Konto und können nicht mehr auf die gesammelten Superpunkte der Sammelgemeinschaft zugreifen. Die gesammelten Punkte der Sammelgemeinschaft bleiben im Besitz der Sammelgemeinschaft. 

Wann wird die Sammelgemeinschaft aufgelöst?
Wenn der bzw. die Inhaber:in der Sammelgemeinschaft die Supercard kündigt (Ziff. 4.1), wird die Sammelgemeinschaft aufgelöst. Alle Sammelpartner:innen erhalten dann ein eigenes Supercard Konto. Die Sammelpartner:innen haben keinen Anspruch auf die gesammelten Superpunkte der aufgelösten Sammelgemeinschaft. Nicht aufgebrauchte Superpunkte verfallen (Ziff. 5). 

Für wen gelten Club-Mitgliedschaften und Club-Vorteile?
Coop vergibt Club-Mitgliedschaften und -Vorteile für die ganze Sammelgemeinschaft. Sie stehen allen Mitgliedern der Sammelgemeinschaft zur Verfügung. 

Was geschieht bei Kartenverlust?
Wenn eine Karte verloren geht oder gestohlen wird, dann sperrt und ersetzt Coop alle Karten der Sammelgemeinschaft. 

5. Sammeln und Verfall von Superpunkten

Wie sammeln Sie Superpunkte?
Sie können Ihre Superpunkte bei Unternehmen der Coop Gruppe sowie bei Vertragspartnern sammeln. Zeigen Sie dafür die Karte oder geben Sie beim Online-Einkauf die Karten-Nummer an. Coop schreibt dann die entsprechenden Superpunkte Ihrem Konto gut. 

Wie viele Punkte schreibt Coop gut?
Wie viele Punkte Coop gutschreibt, hängt von der Höhe des Einkaufsbetrags ab. Wenn Sie beim Bezahlen keine Supercard zeigen, kann Coop nachträglich keine Punkte mehr gutschreiben. Auf dem Kassenzettel finden Sie eine Übersicht über die vergebenen Punkte sowie den Punktestand. Sie anerkennen die erteilten Superpunkte bzw. den Punktestand.

Coop kann die Gutschrift von Superpunkten vorübergehend aussetzen. Dies kann beispielsweise beim Einfluss von höherer Gewalt oder beim Ausfall der Technik nötig sein. Solche Superpunkte schreibt Ihnen Coop nachträglich nicht mehr gut.

Wann verfallen die Superpunkte?
Wenn Sie Ihre Karte mehr als zwölf Monate nicht nutzen, verfallen die Punkte. Die Punkte verfallen auch, wenn Sie aus dem Supercard Programm austreten. 

6. Verwendung der Superpunkte

Sie können Ihre Superpunkte für Prämien oder speziell dafür vorgesehene Angebote der Coop Gruppe verwenden.

Sie können Ihre Superpunkte unter www.supercard.ch auf eine andere Supercard übertragen. Sie dürfen Ihre Punkte aber nicht gegenüber anderen Teilnehmer:innen oder Dritten als Zahlungsmittel einsetzen oder gegen einen Geldwert oder Waren und Dienstleistungen umtauschen.

Wie erwerben Sie Prämien?
Sie können ausgewählte Prämien mit Superpunkten oder mit Superpunkten in Kombination mit einer Kreditkartenzahlung erwerben. Bei Prämien in Form von Gutscheinen, Vergünstigungen oder Rabatten müssen Sie die Einlösebedingungen und den Verfallstag beachten. Prämien in Form von alkoholischen Getränken oder Tabakwaren können Sie nur bestellen, wenn Sie älter als 18 Jahre sind. Sie können erworbene Prämien weder zurückgeben noch umtauschen, ausser es handelt sich um eine fehlerhafte Prämie (siehe sogleich). 

Was geschieht, wenn die Prämien fehlerhaft sind?
Gekaufte Prämien, die sich als fehlerhaft herausstellen, können Sie umtauschen oder zurückgeben (Garantiefall). Bei Gegenständen haben Sie einen Garantieanspruch von zwei Jahren. Wenn ein Garantiefall vorliegt, so können Sie den Kundendienst informieren und mit ihm die kostenlose Rücksendung besprechen. 

Was ist von der Garantie ausgenommen?

  • Normale Abnützung
  • Unsachgemässe Behandlung
  • Gewerbliche Nutzung
  • Beschädigung durch äussere Einwirkung
  • Verwendung von fremden Ersatzteilen
  • Eingriffe durch Dritte

7. Karten- und Punkteverlust

Sie sind verpflichtet, Ihre Supercard sicher aufzubewahren. Wenn Sie die Karte verlieren, müssen Sie dies umgehend dem Kundendienst melden. Danach erhalten Sie eine neue Karte und ein neues Konto. Wenn Sie eine verlorene Karte wiederfinden, müssen Sie diese vernichten. 

Coop haftet nicht für verloren gegangene Karten oder für missbräuchliche Verwendungen. 

Coop ersetzt keine Superpunkte. Auch nicht bei einem Verlust der Karte, bei der Übertragung von Superpunkten oder beim Einlösen von Superpunkten durch eine unbefugte Person. Dies gilt auch dann, wenn das Supercard Konto mit einem Passwort geschützt ist.

8. Supercard Zusatzdienstleistungen

8.1. Teilnahme, Austritt und Ausschluss

Alle Teilnehmer:innen profitieren von den Supercard Zusatzdienstleistungen, sobald sie für diese angemeldet sind. 

Coop gewährleistet nicht, dass Sie jederzeit auf die Zusatzdienstleistungen zugreifen können. Coop kann die Zusatzdienstleistungen auch einstellen, anpassen und/oder Sie ohne Begründung davon ausschliessen. Coop haftet nicht für die missbräuchliche und/oder unsachgemässe Benutzung der Zusatzdienstleistungen. 

Wie können Sie auf die Zusatzdienstleistungen verzichten?
Sie können jederzeit auf die Zusatzdienstleistungen verzichten. Eine Abmeldung ist möglich durch:

- die Abmeldung unter www.supercard.ch;

- die Information an den Kundendienst;

- das Löschen der entsprechenden App. 

Wenn Sie auf die Zusatzdienstleistungen verzichten, bedeutet das nicht, dass Sie aus dem Supercard Programm austreten. Wenn Sie allerdings aus dem Supercard Programm austreten, können Sie auch keine Zusatzdienstleistungen mehr nutzen.

8.2. Supercard App

Coop bietet eine gratis Supercard App für mobile Geräte an. Wenn Sie die App zum ersten Mal benutzen, teilen wir Ihnen die Nutzungsbedingungen mit. Weitere Infos finden Sie zudem in der Datenschutzerklärung von Coop.

Wie können Sie die App nutzen?
Die App können Sie nutzen, wenn Sie auf Ihrem Gerät bereits eine Software eines App-Store-Anbieters installiert haben. Allfällige Kosten für die Nutzung und Installation der App müssen Sie selbst bezahlen. App-Store-Anbieter können ausserdem ihre eigenen AGBs haben, wofür Coop nicht zuständig ist. 

Damit Sie alle Funktionen der App nutzen können, kann die App auf bestimmte technische Funktionen oder Daten des Smartphones zugreifen (z.B. Kamera für das Scannen von Strichcodes). 

Die App schickt Push-Meldungen. Sie erhalten diese, auch wenn die App geschlossen ist. Sie können die Push-Meldungen jederzeit in den Geräteeinstellungen deaktivieren. 

8.3. Digitale Zahlkarte

Bei der digitalen Zahlkarte handelt es sich um eine Geschenkkarte in digitaler Form. Damit können Sie in den aufgeführten Verkaufsstellen bargeldlos bezahlen.

Coop erstattet keine abgebuchten Guthaben zurück (unabhängig ob dies durch Sie oder Dritte erfolgte) und lehnt im Einzelfall (z.B. bei technischer Störung) die Zahlung mit der digitalen Zahlkarte ab. Wenn Sie aus dem Supercard Programm austreten, verfällt das Guthaben auf der digitalen Zahlkarte. 

Wie hoch darf das Guthaben höchstens sein und wie können Sie es aufladen?
Das Guthaben ist auf CHF 1'000.– beschränkt. So können Sie Guthaben aufladen:

- Geld an der Kasse einzahlen;

- das Guthaben einer bestehenden Geschenkkarte auf die digitale Zahlkarte laden;

- bestehende Superpunkte umwandeln (maximal CHF 200.– pro Tag und Teilnehmer:in und maximal CHF 5'000.– pro Jahr und Teilnehmer:in).

Wenn Sie mit der digitalen Zahlkarte bezahlen, weist der Kassenbeleg keine Mehrwertsteuer aus. Ein Beleg für einen Vorsteuerabzug ist demnach nicht möglich.

Zahlt Coop das Guthaben aus?
Das Guthaben der digitalen Zahlkarte bezahlt Coop nicht aus. Sie können das Guthaben nicht in Superpunkte umtauschen.

8.4. Supercard Pay

Supercard Pay ist eine Zusatzdienstleistung zum Supercard Programm. Mit Supercard Pay ist das Bezahlen in ausgewählten Verkaufsstellen und innerhalb von ausgewählten Onlineshops der Coop Gruppe, das Sammeln und Einlösen von Superpunkten, das Einlösen von Digitalen Coupons sowie das Profitieren von Sammelpässen möglich.

Was ist der Vorteil von Supercard Pay?
Sie können Ihre Zahlungsmittel zentral in Ihrem Supercard ID Konto in der Supercard App und passabene App hinterlegen. Die hinterlegten Zahlungsmittel können Sie dann in den teilnehmenden Onlineshops und in der passabene App zentral nutzen.

Welche Voraussetzungen bestehen für die Nutzung von Supercard Pay?
Für die Nutzung von Supercard Pay ist ein Supercard Login, die Supercard App oder die passabene App notwendig. Hier können Sie Zahlungsmittel hinzufügen, verwalten und nutzen. Für die initiale Registrierung für Supercard Pay sind ein Geräte Pin auf Ihrem Mobilgerät und die 2 Faktor Authentifizierung Ihres Supercard ID Kontos zwingend notwendig.

Wie kann Supercard Pay deaktiviert werden?
Sofern die 2 Faktor Authentifizierung deaktiviert oder das letzte Zahlungsmittel gelöscht wurde, ist Supercard Pay nicht mehr nutzbar.

Erfolgt durch Supercard Pay eine zusätzliche Datenbearbeitung?
Sofern Sie ein Zahlungsmittel hinzufügen, speichert Coop Ihre Angaben. Diese werden nur für die Abwicklung von Zahlungen verwendet. 

8.5. Digitale Bons und Sammelpässe

Als Kund:in von Coop profitieren Sie von sogenannten digitalen Bons und Sammelpässen, die auf Ihr Profil abgestimmt sein können (Ziff. 10). 

Wie können Sie Bons und Sammelpässe aktivieren?
Sie können über www.supercard.ch oder über die Supercard App digitale Bons und Sammelpässe aktivieren. Coop löst die digitalen Bons während ihrer Gültigkeitsdauer beim nächsten Einkauf an der Kasse automatisch ein. Sie müssen dafür die Supercard vorzeigen. 

Bei einem digitalen Sammelpass können Sie je nach erreichter Sammelstufe eine Belohnung erhalten. Um eine Sammelstufe zu erreichen, müssen Sie die Supercard beim Einkauf vorweisen oder bei einem Online-Einkauf die Supercard Nummer angeben. Coop informiert Sie per E-Mail über Sammelpässe und deren aktuellen Stand. Wenn Sie keine Benachrichtigungen erhalten möchten, können Sie jederzeit darauf verzichten. 

8.6. Digitaler Kassenzettel 

Sie können über das Supercard Konto von digitalen Kassenzetteln profitieren. Diese werden für diverse Verkaufsstellen der Coop Gruppe erstellt. 

Welche Auswahl kann ich bezüglich meines Kassenzettels treffen?
Über die Einstellungen in Ihrem Supercard Konto können Sie folgendes auswählen:

- Ich möchte an der Kasse den Kassenzettel in Papierform erhalten.

- Ich möchte an der Kasse keinen Kassenzettel in Papierform erhalten. Ausser ich wünsche das. 

Nutzung des digitalen Kassenzettels als Beleg und Haftung
Der digitale Kassenzettel gilt nicht als Beleg gegenüber Behörden und berechtigt Sie nicht zum Vorsteuerabzug. 

Coop haftet weder für die Zustellung noch für die Richtigkeit der digitalen Kassenzettel. Bei Abweichungen gelten die Angaben auf dem Kassenzettel in Papierform. Wenn Sie den digitalen Kassenzettel nutzen, sind Sie trotzdem verantwortlich für die Aufbewahrung.

8.7.  passabene 

passabene ist eine Zusatzdienstleistung zum Supercard Programm. Es steht allen Teilnehmer:innen ab 18 Jahren zur Verfügung, die sich mit ihrer Supercard Nummer für passabene registriert haben. Sie können weitere Personen berechtigen, passabene mitzubenutzen. 

Wenn Sie passabene nicht nutzen, profitieren Sie trotzdem vom Supercard Programm. passabene können Sie nur nutzen, wenn Sie eine Supercard haben. 

Wenn Sie passabene nutzen, erzeugen Sie Daten. Coop bewahrt diese Daten auf und bearbeitet sie (Ziff. 10). 

Was ist der Vorteil von passabene?
Sie müssen die Waren nicht mehr aus dem Einkaufskorb/Einkaufswagen nehmen und an der Kasse auf das Band legen. Sie können den Strichcode eines Produkts durch einen Scanner selbst einlesen und den Gesamtpreis an der Kasse bezahlen. 

Wie funktioniert das Scannen?
Nutzen Sie für das Einscannen des Strichcodes entweder den Scanner (erhältlich in den Filialen) oder die gratis passabene App. Allfällige Kosten für die Nutzung und Installation der App müssen Sie selbst bezahlen. App-Store-Anbieter können ausserdem ihre eigenen AGBs haben, wofür Coop nicht zuständig ist. 

Wenn Sie mit der App scannen, müssen Sie die Ortungsdienste Ihres Smartphones aktivieren. Zusätzlich müssen Sie den Zugriff auf die Kamera erlauben, um Produkte mit dem Gerät zu scannen. Kann das Gerät den Strichcode nicht richtig scannen oder liegt ein Preisnachlass ohne Strichcode vor, müssen Sie das Personal um Hilfe bitten. Wenn Sie Produkte irrtümlich, nicht richtig oder überhaupt nicht scannen, müssen Sie diese bezahlen. 

Stichproben
Coop führt Stichproben durch. Dabei überprüfen Mitarbeiter:innen von Coop, ob Ihre gescannten Produkte mit dem tatsächlichen Warenkorb übereinstimmen. Bei einer Stichprobe müssen Sie eine bestimmte Anzahl oder alle Produkte und/oder die Belege für Dienstleistungen auf das Band legen. Wie häufig jemand kontrolliert wird, basiert auf dem Zufallsprinzip kombiniert mit den Resultaten vergangener Stichproben. Stellt Coop eine Abweichung fest, müssen Sie den effektiven Einkaufsbetrag bezahlen. Damit Stichproben effizient durchgeführt und allfällige Unregelmässigkeiten erkannt werden können, kann Coop das Nutzungsverhalten der passabene Nutzer auswerten.

Ausschluss
Coop kann Sie bei mehrfachen oder erheblichen Abweichungen bei Stichproben von passabene ausschliessen und gegebenenfalls eine Strafanzeige erheben. Angezeigt wird die Person, die die Karte benutzt hat. 

8.8.  Hello Family Club

Der Hello Family Club ist eine Zusatzdienstleistung zum Supercard Programm. Familien mit Kindern profitieren von Vergünstigungen oder besonderen Dienstleistungen. 

Wer profitiert davon?
Als Familie mit Kindern gilt ein Haushalt:

- mit zwei oder mehreren Personen und

- mit mindestens einer erwachsenen Person, die am Supercard Programm teilnimmt,

- und mindestens einer Person unter 18 Jahren, die die gleiche Wohnsitzadresse hat.  

Sie können in Ihrem Hello Family Club-Konto freiwillig Angaben zu Ihren Familienangehörigen (Name und Geburtsdatum) machen. Sie müssen aber vorher die Einwilligung der Familienangehörigen einholen und/oder über die elterliche Sorge verfügen. Die Daten der Familienangehörigen werden unter Ihren Daten geführt. Durch die Angabe von Daten von Familienangehörigen werden diese selbst nicht zu Teilnehmer:innen des Supercard Programms. Coop sammelt die Daten des Hello Family Club-Kontos, bearbeitet sie beispielsweise für familienbezogene Werbung und bewahrt sie auf (Ziff.10). 

Newsletter
Sie können den Hello Family Newsletter abonnieren, der Sie über die aktuellen Angebote des Hello Family Clubs per E-Mail informiert. Dazu kann sich Coop postalisch an einzelne oder alle Teilnehmer:innen wenden. Auf folgende Arten können Sie den Newsletter und postalische Zusendungen jederzeit abbestellen:

- über einen Link im Newsletter

- im Online Supercard Konto

- beim Kundendienst telefonisch oder brieflich 

Austritt
Sie können jederzeit aus dem Hello Family Club austreten. Auch ohne Hello Family Club-Mitgliedschaft profitieren Sie vom Supercard Programm. Wenn Sie allerdings aus dem Supercard Programm austreten, sind Sie auch kein Hello Family Club-Mitglied mehr. 

Auflösung
Coop kann den Hello Family Club unter Einhaltung einer dreimonatigen Vorankündigungsfrist beenden.  

8.9. Mondovino Weinclub

Der Mondovino Weinclub ist eine Zusatzdienstleistung zum Supercard Programm. Als Weinliebhaber:in können Sie von besonderen Dienstleistungen und Vergünstigungen profitieren (online und offline). 

Wer kann mitmachen?
Urteilsfähige Kund:innen über 18 Jahre können am Mondovino Weinclub teilnehmen. 

Was sind die Bedingungen?
Sie finden alle Informationen rund um den Mondovino Weinclub unter www.mondovino.ch. Wenn Sie am Mondovino Weinclub teilnehmen, bearbeitet Coop die entsprechenden Daten und bewahrt sie auf (Ziff. 10). Coop zwingt Sie durch diese Zusatzdienstleistung nicht zum Kauf von Wein oder Ähnlichem. 

Newsletter
Sie können den Mondovino Newsletter abonnieren, der Sie über die aktuellen Angebote des Mondovino Clubs per E-Mail informiert.

Dazu kann sich Coop postalisch an einzelne oder alle Teilnehmer:innen wenden. Auf folgende Arten können Sie den Newsletter und postalische Zusendungen jederzeit abbestellen:

- über einen Link im Newsletter

- im Online Supercard Konto

- beim Kundendienst telefonisch oder brieflich

Übersicht
Wenn Sie Wein kaufen, erstellt Coop unter der Supercard Nummer eine Übersicht. Coop kann jedoch nicht garantieren, dass diese Übersicht vollständig oder richtig ist. Die Übersicht ist beispielsweise bei regionalen Weinen ungenau oder sie ist noch nicht aktuell (Zeitfenster zwischen Einkauf und Speicherung). 

Die Übersicht ist kein Einkaufsbeweis und ersetzt nicht den Kassenbeleg. 

Austritt
Sie können jederzeit aus dem Mondovino Weinclub austreten. Auch ohne Mondovino Weinclub-Mitgliedschaft profitieren Sie vom Supercard Programm. Wenn Sie allerdings aus dem Supercard Programm austreten, sind Sie auch kein Mondovino Weinclub-Mitglied mehr. 

Auflösung
Coop kann den Mondovino Weinclub unter Einhaltung einer dreimonatigen Vorankündigungsfrist beenden.  

8.10.  The Member Club – Import Parfumerie 

The Member Club ist eine Zusatzdienstleistung zum Supercard Programm. Als Liebhaber:in von Beauty-Produkten können Sie von besonderen Dienstleistungen und Vergünstigungen profitieren (online und offline). Auf dem Club-Konto steht Ihnen die Supercard digital zur Verfügung. 

Wer kann mitmachen?
Urteilsfähige Kund:innen über 18 Jahre können am The Member Club teilnehmen. 

Was sind die Bedingungen?
Sie finden alle Informationen rund um den The Member Club unter www.impo.ch. Coop bearbeitet die generierten Daten und bewahrt sie auf (Ziff. 10). Coop zwingt Sie durch diese Zusatzdienstleistung nicht zum Kauf von Produkten. 

Newsletter
Sie können den The Member Club Newsletter abonnieren, der Sie über die aktuellen Angebote des The Member Clubs per E-Mail informiert.

Dazu kann sich Coop postalisch an einzelne oder alle Teilnehmer:innen wenden. Auf folgende Arten können Sie den Newsletter und postalische Zusendungen jederzeit abbestellen:

- über einen Link im Newsletter

- im Online Supercard Konto

- beim Kundendienst telefonisch oder brieflich 

Was sind Clubstufen?
The Member Club hat verschiedene Clubstufen. Diese basieren auf Ihrem Jahresumsatz. Sie finden eine Beschreibung der verschiedenen Stufen unter www.impo.ch/thememberclub. Als Jahresumsatz gilt die Summe der Einkäufe in der Import Parfumerie (online oder offline) zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember. Wichtig ist, dass Sie dabei die Supercard zeigen. Geschenkkarten oder Dienstleistungen rechnet Coop nicht mit. 

Bis Coop die aktuelle Clubstufe anzeigt, kann es bis zu 72 Stunden dauern. 

Austritt
Sie können jederzeit aus dem The Member Club austreten. Auch ohne The Member Club-Mitgliedschaft profitieren Sie vom Supercard Programm. Wenn Sie allerdings aus dem Supercard Programm austreten, sind Sie auch kein The Member Club-Mitglied mehr. 

Auflösung
Coop kann den The Member Club unter Einhaltung einer dreimonatigen Vorankündigungsfrist beenden. 

9. Kundendienst

Sie können den Kundendienst der Supercard jederzeit kontaktieren.

Coop Supercard
Kundendienst
Postfach 160
4132 Muttenz

Tel.: 0848 880 440

E-Mail: Nutzen Sie dafür das Kontaktformular

10. Datenbearbeitung und Werbung

10.1. Kundenprofil

Mit Ihren Daten legt Coop ein Kundenprofil an, das Ihr Konsumverhalten widerspiegeln kann. Die Basis für diese Daten bilden:

- die Informationen aus dem Supercard Programm;

- die Informationen aus den Zusatzdienstleistungen;

- Daten, welche Sie der Coop-Gruppe ausserhalb des Supercard Programms mitgeteilt haben oder welche erfasst wurden (vgl. dazu nachfolgend);

- Daten aus Webshops der Coop Gruppe, wenn wir Sie identifizieren können (bspw. mit Login).

Woraus setzt sich das Kundenprofil zusammen? 

Aus Ihren Kontaktdaten: Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. 

Aus Ihren Einkaufsdaten: Ort- und Zeitangaben, Warenkorbdaten, Inanspruchnahme von Vergünstigungen etc. 

Beziehen Sie bei der Coop Vitality AG Arzneimittel der Abgabekategorie A bis D, erfolgt für diese Produkte keine personalisierte Auswertung. Es werden lediglich die notwendigen Informationen übertragen, damit wir die Superpunkte Ihrem Konto gutschreiben können. Nicht übertragen wird die Produktbezeichnung, verwendet wird nur der Punktebetrag, der sich aufgrund der Kategorisierung des Produktes bestimmt. Die Daten im Zusammenhang mit den genannten Produkten werden zu keinen weiteren Zwecken genutzt und dem Kundenprofil nicht zugewiesen. Sofern die Supercard oder Supercard ID nicht vorgewiesen wird, erfolgt kein Datenaustausch.   

Aus Ihren Daten: Sämtliche Daten, die Sie der Coop Gruppe mitgeteilt haben. Wenn Sie zudem auf digitale Kanäle (Websites, Apps usw.) der Coop Gruppe zugreifen, hinterlegt Coop diese Daten auf Ihrem Profil und kann die Daten mit den Daten Ihrer Supercard kombinieren. Solche Daten können vor oder nach dem Login erstellt werden. Details dazu finden Sie in der Datenschutzerklärung von Coop.

Ihre Daten können von Coop mit Daten von Dritten, insbesondere Adresshändlern, mit zusätzlichen Merkmalen (wie Haushaltsgrösse, Hausbesitz, Alter, Einkommensklasse Telefonnummer, Geodaten, Adresse, oder ähnlichen Daten etc.) angereichert werden.

Aus Daten von Vertragspartnern: Wenn Sie bei Vertragspartnern von Coop einkaufen und diese Superpunkte anbieten, können Daten auf Ihrem Kundenprofil hinterlegt werden. Dies gilt auch für Drittunternehmen. Coop hinterlegt Ihre Daten nur, wenn sie für die Geschäftsabwicklung, die Durchführung des Supercard Programms oder für Marketing- oder Werbezwecke notwendig sind. Bei diesen gesammelten Daten handelt es sich um sämtliche Daten, die der Vertragspartner von Ihnen im Zusammenhang mit der Verwendung der Supercard erfasst (insbesondere die Supercard Nummer, Transaktionsdetails inklusive Filiale und Uhrzeit, gesammelte und eingelöste Superpunkte und Teilnahme an Promotionen).

10.2. Auswertung der Daten

Coop kann Ihre Daten, insbesondere die Kontaktdaten, die Einkaufsdaten und allfällig bestehende Daten aus digitalen Kanälen und/oder Daten aus den Zusatzdienstleistungen des Supercard Programms (z.B. Namen und Geburtsdatum von Familienangehörigen aus Family Club), zu Marketing- und Werbezwecken auswerten. Dabei können Zielgruppen bestehend aus Supercard Teilnehmer:innen mit ähnlichen Kunden- und Konsumprofilen auf Basis anerkannter mathematisch-statistischer Verfahren und Logik gebildet und untereinander kombiniert werden. Eine Differenzierung erfolgt hinsichtlich der Nutzung des Supercard Programms, des Einkaufsverhaltens bei der Coop-Gruppe sowie bei Vertragspartnern des Supercard Programms, hinsichtlich der Affinität für bestimmte Produktgruppen und der Nutzung der Kommunikationskanäle der Coop Gruppe sowie weiteren Kriterien. Die Profilklassen sowie die Verarbeitungslogik können im Detail angepasst werden, solange sie weiterhin durch diese AGB gedeckt sind. 

Wie werden die Daten einer Sammelgemeinschaft ausgewertet?
Wenn Sie in einer Sammelgemeinschaft sind, erstellt Coop mit den Einkaufsdaten eines jeden einzelnen sowie der Gemeinschaft ein Profil.

Wenn Sie die Sammelgemeinschaft auflösen und Sie wieder selbst eine Supercard nutzen, überträgt Coop die Daten aus der Sammelgemeinschaft auf Ihre persönliche Karte.

10.3.  Werbung 

Die Coop Gruppe kann Ihnen Informationen über Produkte oder Dienstleistungen sowie über Angebote und Vergünstigungen zustellen. Die Daten dafür stammen aus Ihrem Profil (vgl. Ziff. 10.1 und 10.2).

Wie können Sie auf Werbung per Post verzichten?
Sie können jederzeit auf Werbung verzichten. Sie müssen dafür den Kundendienst informieren oder die Einstellungen auf Ihrem Supercard Konto anpassen. 

Wie können Sie auf Werbung per E-Mail verzichten?
Wenn Sie sich zum Supercard Newsletter anmelden und/oder Zusatzdienstleistungen beziehen, erhalten Sie Werbung per E-Mail. Sie können sich jederzeit vom Newsletter oder den entsprechenden Zusatzdienstleistungen abmelden. 

Wer erhält welche Angebote oder Vergünstigungen?
Coop stellt nicht allen Teilnehmer:innen die gleichen Angebote oder Vergünstigungen zu. Wer welche Angebote oder Vergünstigungen erhält, hängt von objektiven Zuteilungskriterien ab. Coop bevorzugt oder benachteiligt dabei niemanden. 

Werbung auf den digitalen Kanälen
Coop zeigt Ihnen auf den digitalen Kanälen Anzeigen, die zu Ihrem Profil passen. Ausserdem können Ihnen auch Drittanbieter Werbung zeigen. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.

10.4.  Weitergabe von Daten 

Ihre Daten können innerhalb der Coop Gruppe nebst der Geschäftsabwicklung (inkl. Bonitätsprüfung) auch dafür verwendet werden, um Sie über Produkte oder Angebote zu informieren. Einzelne Formate oder Unternehmen der Coop Gruppe können Ihnen gestützt darauf Informationen zu Produkten, Angeboten oder weiteren Themen zukommen lassen (z.B. per Post oder E-Mail).

Coop kann Ihnen auch Informationen zu Produkten, Angeboten oder weiteren Themen von Vertragspartnern ausserhalb der Coop Gruppe zukommen lassen, wenn Sie bei einem solchen Vertragspartner Superpunkte sammeln. Ausser für die Geschäftsabwicklung werden diesen Vertragspartnern aber keine Daten weitergegeben. Die Daten des Kundenprofils werden mit den Vertragspartnern nicht geteilt.

Was machen Drittunternehmen mit Ihren Daten? 
Dritte, welche Ihnen im Rahmen einer oder mehrerer Promotionen Superpunkte oder Vergünstigungen anbieten und nicht Vertragspartner des Supercard Programms sind sowie Unternehmen, welche Daten im Rahmen eines Auftragsverhältnisses für Coop bearbeiten, erhalten einzig diejenigen Daten, welche zur Geschäftsabwicklung notwendig sind. Es wird vertraglich sichergestellt, dass keine über den konkreten Auftrag hinausgehende Verwendung der Daten durch das beauftragte Unternehmen stattfindet und dieses die Daten weder für eigene Zwecke verwendet noch einem Dritten weitergibt. 

Sie erklären sich damit einverstanden, dass wir Kooperations- und Werbevertragspartnern (Vertragspartner) Zugriff auf gewisse aggregierte Daten (z.B. Präferenzen) auf Basis einer Identifikationsnummer oder der E-Mail-Adresse in pseudonymisierter Form (sog. Hashing) zum Zweck der Schaltung von personalisierter Werbung gewähren können. Durch Abgleichen der Daten erkennt der Vertragspartner jene Daten, die bereits in seiner Datenbank vorhanden sind. Dies erlaubt es dem Vertragspartner zielgruppenbasierte Werbung für sich oder Dritte zu schalten und die entsprechenden nicht personenbezogenen Auswertungen in seinem Bereich vorzunehmen (z.B. über die Anzahl Kunden, welche die Werbung angesehen haben). Der Vertragspartner wird Sie dabei nicht persönlich identifizieren oder die Daten zu weiteren Zwecken verwenden. Sie haben jederzeit die Möglichkeit die personalisierte Werbung durch die entsprechenden Cookie-Einstellungen auszuschalten. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Es kann im Rahmen der Auftragsverarbeitung durch Dritte ein Transfer Ihrer Daten ins Ausland erfolgen, z.B. Newsletterdaten an einen Online-Marketing-Partner in den USA oder weitere Länder. Ein Datentransfer in ein Drittland erfolgt bei Fehlen eines angemessenen Datenschutzes im betreffenden Drittland nur dann, wenn der Auftragsverarbeiter vom Gesetzgeber als geeignet angesehene Garantien zur Sicherstellung des Datenschutzes vorgesehen hat (z.B. Standard-Vertragsklauseln der EU). Eine Übermittlung basierend auf Standard-Vertragsklauseln erfolgt nur nach einer vorgängigen Risikoeinschätzung. Ergibt die Risikoeinschätzung, dass der Auftragsverarbeiter die Standard-Vertragsklauseln nicht einhalten kann, wird Coop sicherstellen, dass zusätzliche technische Massnahmen zur Wahrung der Integrität und Vertraulichkeit der übermittelten Daten ergriffen werden.

10.5.  Organisatorische und technische Massnahmen

Coop schützt Ihre Daten durch geeignete technische und organisatorische Massnahmen. 

Was wird geschützt?
Ihre Daten werden insbesondere geschützt gegen:

- unbefugte oder unrechtmässige Bearbeitung

- unbeabsichtigten Datenverlust

- Zerstörung

- Schädigung 

Wer hat Zugriff auf Ihre Daten?
Der Zugriff auf Ihre Daten ist auf jene Personen beschränkt, welche diesen Zugriff zur Durchführung der in diesen AGB genannten Vorgänge benötigen. Dritte (nicht Teil dieser AGB) sehen Ihre Daten nur, wenn sie eine Vollmacht vorlegen oder im Zusammenhang mit einer amtlichen Untersuchung einer Behörde, wenn wir gesetzlich dazu verpflichtet sind. 

10.6.  Aufbewahrung und Löschung der Daten 

Coop bewahrt Ihre Daten nur so lange wie nötig auf. Höchstens bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht. Bei Einkaufsdaten und punkterelevanten Transaktionen beträgt diese zehn Jahre.

Im Falle eines Austritts löscht oder anonymisiert Coop Ihre Daten, sofern hierfür keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.

11. Rechte betroffener Personen

Wenn Sie am Supercard Programm teilnehmen, bearbeitet Coop Ihre Daten. Wenn Sie diese Datenbearbeitung nicht mehr wünschen, müssen Sie aus dem Supercard Programm austreten. Sie können aber jederzeit auf den Erhalt von Werbung verzichten (postalisch oder per E-Mail; Ziff. 10.3). 

Sie können jederzeit Auskunft über Ihre von Coop bearbeiteten Daten verlangen. Dafür müssen Sie sich schriftlich bei Coop melden und eine amtliche Ausweiskopie beilegen. Sie können jederzeit unrichtige Personendaten korrigieren lassen. Entsprechende Begehren richten sich an: 

Coop Supercard, Kundendienst, Postfach 160, 4132 Muttenz

12. Schlussbestimmungen

Wie kann Coop die AGB anpassen?
Coop kann diese AGB mit einer einmonatigen Übergangsfrist ändern. 

Wann und wo publiziert Coop die geänderten AGB?
Die zukünftige Fassung publiziert Coop unter www.supercard.ch und in der Coopzeitung. Sie erhalten zudem eine Information per E-Mail, dass Coop die AGB ändert. 

Wann gelten die neuen AGB als akzeptiert?
Die AGB gelten mit dem ersten Einsatz der Karte seit Publikation und spätestens mit Ablauf der einmonatigen Übergangsfrist als akzeptiert.

Wie lehnen Sie diese AGB ab?
Wenn Sie die AGB nicht akzeptieren wollen, müssen Sie aus dem Supercard Programm austreten (Ziff. 4). Ohne Austritt innerhalb der einmonatigen Übergangsfrist, gelten die neuen AGB als akzeptiert.

Unter welchen Voraussetzungen kann das Supercard Programm beendet werden?
Coop kann das Supercard Programm unter Einhaltung einer dreimonatigen Vorankündigungsfrist beenden.  

Welche sprachliche Fassung geht bei Widersprüchen vor?
Wenn Sie Unklarheiten oder Widersprüche zwischen dem deutschen, französischen und italienischen Text der AGB feststellen, gilt der deutsche Text als massgebend. 

Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Der Gerichtsstand liegt am Wohnsitz der Teilnehmerin oder des Teilnehmers oder am Sitz von Coop in Basel-Stadt. 

Coop Genossenschaft, Basel, Februar 2024.